verletzen
ver|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. etwas v. beschädigen, einer Sache einen Schaden zufügen; ein Siegel, eine Briefmarke v.; jmds. Gefühle v.; jmds. Eitelkeit v. nicht achten, kränken 2. jmdn. oder sich v. jmdm. oder sich eine Wunde zufügen, zuziehen; jmdn., sich an der Hand, am Kopf v.; er hat sich bei dem Sturz das Rückgrat verletzt 3. jmdn. v. etwas tun, ohne auf jmds. Gefühle zu achten, jmdn. kränken; jmdn. mit einer Bemerkung v.; ~de Worte, er kann sehr ~d sein II. 〈mit Dat. (sich) und Akk.〉 sich etwas v. sich eine Wunde an etwas zufügen, zuziehen; ich habe mir die Hand verletzt
Bedeutungen
beschädigen, einer Sache einen Schaden zufügen;
nicht achten, kränken
- etwas v.
- ein Siegel, eine Briefmarke v.; jmds. Gefühle v.; jmds. Eitelkeit v.
jmdm. oder sich eine Wunde zufügen, zuziehen;
- jmdn. oder sich v.
- jmdn., sich an der Hand, am Kopf v.; er hat sich bei dem Sturz das Rückgrat verletzt
etwas tun, ohne auf jmds. Gefühle zu achten, jmdn. kränken;
- jmdn. v.
- jmdn. mit einer Bemerkung v.; ~de Worte, er kann sehr ~d sein