verloben
ver|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Dat. und Akk. oder mit Akk.; veraltet〉 jmdn. jmdm. v., 〈oder〉 jmdn. mit jmdm. v. jmdn. jmdm. zur Ehe versprechen, die Verlobung zwischen zwei Personen vollziehen; er hat seine Tochter (mit) dem Nachbarssohn verlobt II. 〈refl.〉 sich v., sich mit jmdm. v. die Verlobung mit jmdm. eingehen, schließen, jmdm. versprechen, ihn zu heiraten; Ggs. entloben; sie hat sich (mit ihm) verlobt; mein Verlobter mein Bräutigam; meine Verlobte meine Braut
Bedeutung
jmdn. jmdm. zur Ehe versprechen, die Verlobung zwischen zwei Personen vollziehen;
die Verlobung mit jmdm. eingehen, schließen, jmdm. versprechen, ihn zu heiraten;
mein Bräutigam;
meine Braut
- jmdn. jmdm. v.,
- jmdn. mit jmdm. v.
- er hat seine Tochter (mit) dem Nachbarssohn verlobt
- sich v., sich mit jmdm. v.
- sie hat sich (mit ihm) verlobt; mein Verlobter
- meine Verlobte
Gegensätze: entloben;