verloben

ver|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Sachgebiet
I. 〈mit Dat. und Akk. oder mit Akk.; veraltet〉 jmdn. jmdm. v., 〈oder〉 jmdn. mit jmdm. v. jmdn. jmdm. zur Ehe versprechen, die Verlobung zwischen zwei Personen vollziehen; er hat seine Tochter (mit) dem Nachbarssohn verlobt II. 〈refl.〉 sich v., sich mit jmdm. v. die Verlobung mit jmdm. eingehen, schließen, jmdm. versprechen, ihn zu heiraten; Ggs. entloben; sie hat sich (mit ihm) verlobt; mein Verlobter mein Bräutigam; meine Verlobte meine Braut

Bedeutung

  1. jmdn. jmdm. zur Ehe versprechen, die Verlobung zwischen zwei Personen vollziehen;

    die Verlobung mit jmdm. eingehen, schließen, jmdm. versprechen, ihn zu heiraten;

    mein Bräutigam;

    meine Braut

    • jmdn. jmdm. v.,
    • jmdn. mit jmdm. v.
    • er hat seine Tochter (mit) dem Nachbarssohn verlobt
    • sich v., sich mit jmdm. v.
    • sie hat sich (mit ihm) verlobt; mein Verlobter
    • meine Verlobte

Gegensätze: entloben;