Verlustvortrag
Ver|
- Grammatik
- maskulinum, Dekl. 2
Bedeutung
das Verrechnen eines Jahresverlustes mit positiven Einkünften künftiger Veranlagungszeiträume (als Möglichkeit der Steuerersparnis);
- steuerlicher V.
Ver|
das Verrechnen eines Jahresverlustes mit positiven Einkünften künftiger Veranlagungszeiträume (als Möglichkeit der Steuerersparnis);