vermieten

ver|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 2

Bedeutung

  1. etwas gegen Miete zur Verfügung stellen, jmdm. etwas mietweise, gegen Miete überlassen;

    • (jmdm.) etwas v.
    • (jmdm.) eine Wohnung v.; wir v. das Zimmer nicht; wir v. die Wohnung nur an eine einzelne Person