verstoßen
ver|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 157
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 jmdn. (ein Familienmitglied) v. aus dem Haus weisen, wegjagen; seinen Sohn, seine Frau v. II. 〈mit Präp.obj.〉 gegen etwas v. etwas (Bindendes) nicht beachten, verletzen; gegen eine Vorschrift, ein Gesetz v.; gegen die herrschende Sitte, die Anstandsregeln v.; gegen den guten Geschmack v.
Bedeutung
aus dem Haus weisen, wegjagen;
etwas (Bindendes) nicht beachten, verletzen;
- jmdn. (ein Familienmitglied) v.
- seinen Sohn, seine Frau v.
- gegen etwas v.
- gegen eine Vorschrift, ein Gesetz v.; gegen die herrschende Sitte, die Anstandsregeln v.; gegen den guten Geschmack v.