verstoßen

ver|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 157
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 jmdn. (ein Familienmitglied) v. aus dem Haus weisen, wegjagen; seinen Sohn, seine Frau v. II. 〈mit Präp.obj.〉 gegen etwas v. etwas (Bindendes) nicht beachten, verletzen; gegen eine Vorschrift, ein Gesetz v.; gegen die herrschende Sitte, die Anstandsregeln v.; gegen den guten Geschmack v.

Bedeutung

  1. aus dem Haus weisen, wegjagen;

    etwas (Bindendes) nicht beachten, verletzen;

    • jmdn. (ein Familienmitglied) v.
    • seinen Sohn, seine Frau v.
    • gegen etwas v.
    • gegen eine Vorschrift, ein Gesetz v.; gegen die herrschende Sitte, die Anstandsregeln v.; gegen den guten Geschmack v.