verteidigen

ver|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Herkunft
[< mhd. vertagedingen, verteidingen „vor Gericht laden, vor Gericht vertreten“, zu tagedinge, tagedinc „auf einen Tag festgelegte Gerichtsverhandlung, Gerichtstag“ < tac, tag „Tag“ und ding, thing „Gerichtsverhandlung] (mhd.)

Bedeutungen

  1. gegen Angriffe in Schutz nehmen, Angriffe gegen etwas, jmdn. oder sich abwehren;

    〈Sport〉

    • etwas, jmdn. oder sich v.
    • eine Stadt v.; die Tiermutter verteidigt ihre Jungen; sein Leben v.; das Tor v.
    • seine Meinung, sein Recht v.; jmds. Handlungsweise, Vorgehen v.; jmdn., sich gegen einen Vorwurf, gegen eine Kritik v.
  2. als Anwalt vor Gericht vertreten;

    • jmdn. v.
    • einen Angeklagten v.