verteidigen
ver|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Herkunft
- [< mhd. vertagedingen, verteidingen „vor Gericht laden, vor Gericht vertreten“, zu tagedinge, tagedinc „auf einen Tag festgelegte Gerichtsverhandlung, Gerichtstag“ < tac, tag „Tag“ und ding, thing „Gerichtsverhandlung] (mhd.)
Bedeutungen
gegen Angriffe in Schutz nehmen, Angriffe gegen etwas, jmdn. oder sich abwehren;
〈Sport〉
- etwas, jmdn. oder sich v.
- eine Stadt v.; die Tiermutter verteidigt ihre Jungen; sein Leben v.; das Tor v.
- seine Meinung, sein Recht v.; jmds. Handlungsweise, Vorgehen v.; jmdn., sich gegen einen Vorwurf, gegen eine Kritik v.
als Anwalt vor Gericht vertreten;
- jmdn. v.
- einen Angeklagten v.