Vertrag
Ver|
- Grammatik
- maskulinum, Dekl. 2
- Herkunft
- [Rückbildung zumhd.vertragen„sich einigen“] (mhd.)
Bedeutung
schriftlich niedergelegte, rechtsgültige Abmachung zwischen zwei oder mehreren Parteien;
- einen V. abschließen, auflösen; an einen V. gebunden sein; bei jmdm. in V. stehen; einen V. mit jmdm. abschließen; bei jmdm. unter V. stehen