Vertrag

Ver|

Grammatik
maskulinum, Dekl. 2
Herkunft
[Rückbildung zumhd.vertragen„sich einigen“] (mhd.)

Bedeutung

  1. schriftlich niedergelegte, rechtsgültige Abmachung zwischen zwei oder mehreren Parteien;

    • einen V. abschließen, auflösen; an einen V. gebunden sein; bei jmdm. in V. stehen; einen V. mit jmdm. abschließen; bei jmdm. unter V. stehen