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Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 163
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. etwas v. a) für etwas eintreten, etwas für richtig halten und es öffentlich erklären; eine Meinung, einen Standpunkt v.; er vertritt die berechtigte Auffassung, dass … b) für etwas einstehen, die Verantwortung für etwas übernehmen; seine Handlungsweise, sein Vorgehen v.; eine solche Maßnahme kann ich vor meinem Gewissen nicht v. c) sich für etwas einsetzen; jmds. Interessen, Rechte v. d) als Beauftragter (von etwas) öffentlich auftreten und handeln; ein Land, eine Firma, eine Behörde v. e) 〈landsch.〉 durch Laufen, Betreten abnutzen; Schuhe v.; der Teppich ist schon sehr v. 2. jmdn. v. vorübergehend für jmdn. handeln und sprechen, jmds. Rechte, Interessen wahrnehmen, verteidigen; den Chef während dessen Urlaub v.; einen Lehrer während dessen Erkrankung v.; einen Angeklagten, Beklagten vor Gericht v. 3. v. sein a) dabei, zugegen, anwesend sein; auch einige Angehörige der Betriebsleitung, des Adels waren v. b) in Gestalt von Beauftragten dabei, zugegen, anwesend sein; die Industrie, die Ärzteschaft war zahlreich v. c) ausgestellt sein, gezeigt werden; in der Ausstellung waren auch Werke von XY v. II. 〈mit Dat. (sich) und Akk.〉 sich etwas v. 1. durch falsches Auftreten verletzen; sich den Fuß v. 2. durch Herumgehen wieder beweglicher machen; sich in der Pause die Füße v.

Bedeutungen

  1. für etwas eintreten, etwas für richtig halten und es öffentlich erklären;

    für etwas einstehen, die Verantwortung für etwas übernehmen;

    sich für etwas einsetzen;

    als Beauftragter (von etwas) öffentlich auftreten und handeln;

    durch Laufen, Betreten abnutzen;

    • etwas v.
    • eine Meinung, einen Standpunkt v.; er vertritt die berechtigte Auffassung, dass …
    • seine Handlungsweise, sein Vorgehen v.; eine solche Maßnahme kann ich vor meinem Gewissen nicht v.
    • jmds. Interessen, Rechte v.
    • ein Land, eine Firma, eine Behörde v.
    • Schuhe v.; der Teppich ist schon sehr v.
  2. vorübergehend für jmdn. handeln und sprechen, jmds. Rechte, Interessen wahrnehmen, verteidigen;

    • jmdn. v.
    • den Chef während dessen Urlaub v.; einen Lehrer während dessen Erkrankung v.; einen Angeklagten, Beklagten vor Gericht v.
  3. dabei, zugegen, anwesend sein;

    in Gestalt von Beauftragten dabei, zugegen, anwesend sein;

    ausgestellt sein, gezeigt werden;

    • v. sein
    • auch einige Angehörige der Betriebsleitung, des Adels waren v.
    • die Industrie, die Ärzteschaft war zahlreich v.
    • in der Ausstellung waren auch Werke von XY v.
  4. durch falsches Auftreten verletzen;

    • sich den Fuß v.
  5. durch Herumgehen wieder beweglicher machen;

    • sich in der Pause die Füße v.