verwarnen
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- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Bedeutung
jmdn. tadeln, zurechtweisen und ihm für das nächste Mal eine Strafe androhen;
- jmdn. v.
- einen Radfahrer wegen Fahrens auf dem Fußweg v.
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jmdn. tadeln, zurechtweisen und ihm für das nächste Mal eine Strafe androhen;