verweigern
ver|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), femininum, Dekl. 10, Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 etwas v. 1. etwas (Erbetenes) nicht geben; die Erlaubnis (zu etwas) v.; seine Zustimmung v.; er verweigert (mir) den Einblick in die Prozessakten; eine Hilfeleistung v. 2. etwas (Gefordertes) nicht tun; der Hund verweigert den Gehorsam der Hund gehorcht nicht; den Wehrdienst v. 3. ablehnen; die Nahrung v. II. 〈o. Obj.; Reitsport〉 vor dem Hindernis stehen bleiben; das Pferd hat (dreimal) verweigert III. 〈refl.〉 sich jmdm. v. etwas, was ein anderer verlangt, nicht tun wollen; sie verweigert sich ihrem Mann sie lehnt den Geschlechtsverkehr mit ihrem Mann ab
Bedeutungen
etwas (Erbetenes) nicht geben;
- die Erlaubnis (zu etwas) v.; seine Zustimmung v.; er verweigert (mir) den Einblick in die Prozessakten; eine Hilfeleistung v.
etwas (Gefordertes) nicht tun;
der Hund gehorcht nicht;
- der Hund verweigert den Gehorsam
- den Wehrdienst v.
ablehnen;
- die Nahrung v.