verweigern

ver|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), femininum, Dekl. 10, Konj. 1
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 etwas v. 1. etwas (Erbetenes) nicht geben; die Erlaubnis (zu etwas) v.; seine Zustimmung v.; er verweigert (mir) den Einblick in die Prozessakten; eine Hilfeleistung v. 2. etwas (Gefordertes) nicht tun; der Hund verweigert den Gehorsam der Hund gehorcht nicht; den Wehrdienst v. 3. ablehnen; die Nahrung v. II. 〈o. Obj.; Reitsport〉 vor dem Hindernis stehen bleiben; das Pferd hat (dreimal) verweigert III. 〈refl.〉 sich jmdm. v. etwas, was ein anderer verlangt, nicht tun wollen; sie verweigert sich ihrem Mann sie lehnt den Geschlechtsverkehr mit ihrem Mann ab

Bedeutungen

  1. etwas (Erbetenes) nicht geben;

    • die Erlaubnis (zu etwas) v.; seine Zustimmung v.; er verweigert (mir) den Einblick in die Prozessakten; eine Hilfeleistung v.
  2. etwas (Gefordertes) nicht tun;

    der Hund gehorcht nicht;

    • der Hund verweigert den Gehorsam
    • den Wehrdienst v.
  3. ablehnen;

    • die Nahrung v.