verweisen1

ver|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 177
Herkunft
[< mhd. verwîsen „hinweisen, zuweisen, übertragen“, zu wîsen „anweisen, belehren, zeigen“] (mhd.)
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. jmdn. v. a) jmdm. die Anweisung, den Rat geben, an einen Ort, zu jmdm. zu gehen, etwas zu beachten, zu lesen; man hat mich hierher verwiesen; man hat mich an Sie verwiesen; der Polizist verwies ihn auf die Vorschriften b) jmdn. auf einen Platz v. 〈Sport〉 jmdn. übertreffen, sodass er einen bestimmten niedrigeren Platz einnehmen muss; er verwies seinen Konkurrenten auf den zweiten Platz c) jmdm. die Anweisung geben, wegzugehen; einen Ruhestörer aus dem Saal v.; einen Schüler von der Schule v.; jmdn. des Landes v. jmdn. aus dem Land weisen 2. etwas (an eine Stelle) v. etwas (an eine andere Stelle) weitergeben; einen Fall an die zuständige Stelle, an die nächste Instanz v. II. 〈mit Präp.obj.〉 auf etwas v. einen Hinweis auf etwas geben; die Fußnote verweist auf das nächste Kapitel; ein Pfeil im Text verweist auf das betreffende Wort, bei dem man nachschlagen soll

Bedeutungen

  1. jmdm. die Anweisung, den Rat geben, an einen Ort, zu jmdm. zu gehen, etwas zu beachten, zu lesen;

    jmdn. übertreffen, sodass er einen bestimmten niedrigeren Platz einnehmen muss;

    jmdm. die Anweisung geben, wegzugehen;

    jmdn. aus dem Land weisen

    〈Sport〉

    • jmdn. v.
    • man hat mich hierher verwiesen; man hat mich an Sie verwiesen; der Polizist verwies ihn auf die Vorschriften
    • jmdn. auf einen Platz v.
    • er verwies seinen Konkurrenten auf den zweiten Platz
    • einen Ruhestörer aus dem Saal v.; einen Schüler von der Schule v.; jmdn. des Landes v.
  2. etwas (an eine andere Stelle) weitergeben;

    • etwas (an eine Stelle) v.
    • einen Fall an die zuständige Stelle, an die nächste Instanz v.