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Grammatik
Präposition (Verhältniswort)
Sachgebiet
I. 〈Präp. mit Dat. oder Akk.〉 1. 〈räumlich; mit Dat.〉 a) auf, an der Vorderseite; v. dem Haus; v. allen Dingen besonders; v. Zeugen b) in einigem Abstand von der Vorderseite; wir hatten einen Lastwagen v. uns c) gegenüber; Achtung, Furcht, Scham v. jmdm. empfinden d) außerhalb von; v. der Stadt e) in Anwesenheit von; v. Zuschauern, Zuhörern spielen; sich v. den anderen blamieren 2. 〈räumlich; mit Akk.〉 auf die Vorderseite, in einigem Abstand von der Vorderseite; v. die Tür gehen; v. den Richter treten; v. sich hin für sich 3. 〈zeitlich; mit Dat.〉 a) früher als; v. Christi Geburt 〈Abk.: v. Chr.〉; v. drei Uhr wird er nicht kommen; v. drei Wochen; Sie kommen v. mir an die Reihe; v. der Zeit früher als gedacht b) 〈in Verbindung mit einer Pers.〉 in jmds. Zukunft; er hat noch viel v. sich; wir haben schwere Zeiten v. uns c) vorher, zuvor; 〈in der Fügung〉 nach wie v. genauso wie immer 4. aus, wegen; v. Freude jubeln; v. Schreck erstarren 5. 〈veraltet〉 statt; Gnade v. Recht ergehen lassen II. 〈Adv.〉 voran; einen Schritt v.!

Bedeutungen

  1. auf, an der Vorderseite;

    besonders;

    in einigem Abstand von der Vorderseite;

    gegenüber;

    außerhalb von;

    in Anwesenheit von;

    • v. dem Haus; v. allen Dingen
    • v. Zeugen
    • wir hatten einen Lastwagen v. uns
    • Achtung, Furcht, Scham v. jmdm. empfinden
    • v. der Stadt
    • v. Zuschauern, Zuhörern spielen; sich v. den anderen blamieren
  2. auf die Vorderseite, in einigem Abstand von der Vorderseite;

    für sich

    • v. die Tür gehen; v. den Richter treten; v. sich hin
  3. früher als;

    früher als gedacht

    in jmds. Zukunft;

    vorher, zuvor;

    genauso wie immer

    〈Abk.: v. Chr.〉, 〈in der Fügung〉

    • v. Christi Geburt
    • v. drei Uhr wird er nicht kommen; v. drei Wochen; Sie kommen v. mir an die Reihe; v. der Zeit
    • er hat noch viel v. sich; wir haben schwere Zeiten v. uns
    • nach wie v.
  4. aus, wegen;

    • v. Freude jubeln; v. Schreck erstarren
  5. statt;

    〈veraltet〉

    • Gnade v. Recht ergehen lassen