vorbehalten

vor|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 61

Bedeutungen

  1. etwas jetzt noch nicht tun, noch nicht mitteilen;

    • er behält sich die Entscheidung noch vor
  2. den Anspruch auf etwas erheben, was später vielleicht geltend gemacht wird, den Anspruch erheben, gegebenenfalls noch etwas zu tun;

    • er behält sich das Recht vor, weitere Mitarbeiter heranzuziehen; ich behalte mir vor, noch Änderungen anzubringen