vorbeigehen
vor|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 47
- Sachgebiet
- I. 〈o. Obj. oder mit Präp.obj.〉 1. kurze Zeit nebenher– und dann vorausgehen; an jmdm. oder etwas v. kurze Zeit neben jmdm. oder etwas her– und ihm dann vorausgehen, 〈übertr.〉 jmdn. oder etwas nicht beachten; an diesem Menschen kann man nicht v. 〈übertr.〉 diesen Menschen muss man beachten, kann man nicht unbeachtet lassen 2. bei jmdm. v. 〈ugs.〉 einen kurzen Besuch bei jmdm. machen II. 〈o. Obj.〉 vergehen, ablaufen; die Zeit wird schnell v.
Bedeutungen
kurze Zeit nebenher– und dann vorausgehen;
kurze Zeit neben jmdm. oder etwas her– und ihm dann vorausgehen,
jmdn. oder etwas nicht beachten;
diesen Menschen muss man beachten, kann man nicht unbeachtet lassen
〈übertr.〉, 〈übertr.〉
- an jmdm. oder etwas v.
- an diesem Menschen kann man nicht v.
einen kurzen Besuch bei jmdm. machen
〈ugs.〉
- bei jmdm. v.