Vormund
Vor|
- Grammatik
- maskulinum, Dekl. 4
- Herkunft
- [mit verstärkender Vorsilbe < ahd. munt „Hand, Schutz“, altnord. mund „Hand“] (ahd.)
Bedeutung
jmd., der vom Gericht dazu bestimmt ist, einen Entmündigten oder ein Kind gerichtlich zu vertreten
Vor|
jmd., der vom Gericht dazu bestimmt ist, einen Entmündigten oder ein Kind gerichtlich zu vertreten