Vormund

Vor|

Grammatik
maskulinum, Dekl. 4
Herkunft
[mit verstärkender Vorsilbe < ahd. munt „Hand, Schutz“, altnord. mund „Hand“] (ahd.)

Bedeutung

  1. jmd., der vom Gericht dazu bestimmt ist, einen Entmündigten oder ein Kind gerichtlich zu vertreten