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Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 88
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. etwas v. a) sich etwas (zum Schutz) vor den Körper binden; eine Schürze, eine Serviette v. b) etwas vor sich hinlegen; nehmt eure Hefte vor und schreibt … c) 〈als Funktionsverb mit bestimmten Subst.〉 ausführen; eine Änderung v. etwas ändern; eine Untersuchung v. etwas untersuchen 2. jmdn. v. 〈ugs.〉 jmdn. vor den anderen abfertigen, an die Reihe nehmen; einen Patienten v. II. 〈mit Dat. (sich) und Akk. oder mit Akk.〉 (sich) etwas v. etwas zur Hand nehmen (um etwas damit zu tun); (sich) ein Buch v.; (sich) eine Handarbeit v. III. 〈mit Dat. (sich) und Akk.〉 1. sich etwas v. sich entschließen, etwas zu tun; er hat sich vorgenommen, künftig pünktlich zu sein; ich habe mir für den Herbst eine Reise vorgenommen; hast du dir für heute Nachmittag schon etwas vorgenommen? 2. sich jmdn. v. 〈ugs.〉 jmdn. zu sich kommen lassen und ihn ermahnen; ich muss ihn mir einmal v.

Bedeutungen

  1. sich etwas (zum Schutz) vor den Körper binden;

    etwas vor sich hinlegen;

    ausführen;

    etwas ändern;

    etwas untersuchen

    • etwas v.
    • eine Schürze, eine Serviette v.
    • nehmt eure Hefte vor und schreibt …
    • eine Änderung v.
    • eine Untersuchung v.
  2. jmdn. vor den anderen abfertigen, an die Reihe nehmen;

    〈ugs.〉

    • jmdn. v.
    • einen Patienten v.
  3. sich entschließen, etwas zu tun;

    • sich etwas v.
    • er hat sich vorgenommen, künftig pünktlich zu sein; ich habe mir für den Herbst eine Reise vorgenommen; hast du dir für heute Nachmittag schon etwas vorgenommen?
  4. jmdn. zu sich kommen lassen und ihn ermahnen;

    〈ugs.〉

    • sich jmdn. v.
    • ich muss ihn mir einmal v.