vornehmen
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- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 88
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. etwas v. a) sich etwas (zum Schutz) vor den Körper binden; eine Schürze, eine Serviette v. b) etwas vor sich hinlegen; nehmt eure Hefte vor und schreibt … c) 〈als Funktionsverb mit bestimmten Subst.〉 ausführen; eine Änderung v. etwas ändern; eine Untersuchung v. etwas untersuchen 2. jmdn. v. 〈ugs.〉 jmdn. vor den anderen abfertigen, an die Reihe nehmen; einen Patienten v. II. 〈mit Dat. (sich) und Akk. oder mit Akk.〉 (sich) etwas v. etwas zur Hand nehmen (um etwas damit zu tun); (sich) ein Buch v.; (sich) eine Handarbeit v. III. 〈mit Dat. (sich) und Akk.〉 1. sich etwas v. sich entschließen, etwas zu tun; er hat sich vorgenommen, künftig pünktlich zu sein; ich habe mir für den Herbst eine Reise vorgenommen; hast du dir für heute Nachmittag schon etwas vorgenommen? 2. sich jmdn. v. 〈ugs.〉 jmdn. zu sich kommen lassen und ihn ermahnen; ich muss ihn mir einmal v.
Bedeutungen
sich etwas (zum Schutz) vor den Körper binden;
etwas vor sich hinlegen;
ausführen;
etwas ändern;
etwas untersuchen
- etwas v.
- eine Schürze, eine Serviette v.
- nehmt eure Hefte vor und schreibt …
- eine Änderung v.
- eine Untersuchung v.
jmdn. vor den anderen abfertigen, an die Reihe nehmen;
〈ugs.〉
- jmdn. v.
- einen Patienten v.
sich entschließen, etwas zu tun;
- sich etwas v.
- er hat sich vorgenommen, künftig pünktlich zu sein; ich habe mir für den Herbst eine Reise vorgenommen; hast du dir für heute Nachmittag schon etwas vorgenommen?
jmdn. zu sich kommen lassen und ihn ermahnen;
〈ugs.〉
- sich jmdn. v.
- ich muss ihn mir einmal v.