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- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 136
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. etwas v. in Aussicht nehmen, zu tun beabsichtigen; sie haben für den Herbst ein neues Programm vorgesehen; eine Änderung ist augenblicklich nicht vorgesehen 2. jmdn. (für, als etwas) v. beabsichtigen, jmdn. (für, als etwas) einzusetzen; sie haben ihn für das Amt des Bürgermeisters, als Bürgermeister vorgesehen II. 〈refl.〉 sich v. sich in Acht nehmen; sieh dich vor, damit du nicht fällst!; sich vor dem Hund, vor dem neuen Mitarbeiter v.
Bedeutungen
in Aussicht nehmen, zu tun beabsichtigen;
- etwas v.
- sie haben für den Herbst ein neues Programm vorgesehen; eine Änderung ist augenblicklich nicht vorgesehen
beabsichtigen, jmdn. (für, als etwas) einzusetzen;
- jmdn. (für, als etwas) v.
- sie haben ihn für das Amt des Bürgermeisters, als Bürgermeister vorgesehen