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Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 136
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. etwas v. in Aussicht nehmen, zu tun beabsichtigen; sie haben für den Herbst ein neues Programm vorgesehen; eine Änderung ist augenblicklich nicht vorgesehen 2. jmdn. (für, als etwas) v. beabsichtigen, jmdn. (für, als etwas) einzusetzen; sie haben ihn für das Amt des Bürgermeisters, als Bürgermeister vorgesehen II. 〈refl.〉 sich v. sich in Acht nehmen; sieh dich vor, damit du nicht fällst!; sich vor dem Hund, vor dem neuen Mitarbeiter v.

Bedeutungen

  1. in Aussicht nehmen, zu tun beabsichtigen;

    • etwas v.
    • sie haben für den Herbst ein neues Programm vorgesehen; eine Änderung ist augenblicklich nicht vorgesehen
  2. beabsichtigen, jmdn. (für, als etwas) einzusetzen;

    • jmdn. (für, als etwas) v.
    • sie haben ihn für das Amt des Bürgermeisters, als Bürgermeister vorgesehen