wehren
we
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Dat.; veraltet〉 einer Sache w. eine Sache verhindern, sie einschränken; einem Übel w. II. 〈mit Dat. und Akk.; veraltend〉 jmdm. etwas w. jmdm. etwas verbieten, jmdn. wegen etwas zurechtweisen; jmdm. das Schimpfen, Klagen, Lachen w.; jmdm. den Zutritt w. III. 〈refl.〉 sich w. 1. sich verteidigen; wehr dich doch!; wenn du angegriffen wirst, musst du dich w.; sich gegen einen Angriff w.; sich gegen einen Vorwurf w.; sich mit Händen und Füßen w. 2. Widerstand leisten; sich gegen eine Anordnung w.
Bedeutungen
1. sich verteidigen; wehr dich doch!; wenn du angegriffen wirst, musst du dich w.; sich gegen einen Angriff w.; sich gegen einen Vorwurf w.; sich mit Händen und Füßen w.
- sich verteidigen; wehr dich doch!; wenn du angegriffen wirst, musst du dich w.; sich gegen einen Angriff w.; sich gegen einen Vorwurf w.; sich mit Händen und Füßen w.
Widerstand leisten;
- sich gegen eine Anordnung w.