weigern

wei|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Sachgebiet
I. 〈mit Dat. und Akk.; veraltet〉 jmdm. etwas w. jmdm. etwas verweigern, nicht erlauben; jmdm. den Zutritt w. II. 〈refl.〉 sich w., etwas zu tun es ablehnen, etwas zu tun; sie weigerte sich mitzukommen; er weigerte sich hartnäckig, standhaft, den Namen, den Täter anzugeben

Bedeutung

  1. jmdm. etwas verweigern, nicht erlauben;

    es ablehnen, etwas zu tun;

    • jmdm. etwas w.
    • jmdm. den Zutritt w.
    • sich w., etwas zu tun
    • sie weigerte sich mitzukommen; er weigerte sich hartnäckig, standhaft, den Namen, den Täter anzugeben