weigern
wei|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Dat. und Akk.; veraltet〉 jmdm. etwas w. jmdm. etwas verweigern, nicht erlauben; jmdm. den Zutritt w. II. 〈refl.〉 sich w., etwas zu tun es ablehnen, etwas zu tun; sie weigerte sich mitzukommen; er weigerte sich hartnäckig, standhaft, den Namen, den Täter anzugeben
Bedeutung
jmdm. etwas verweigern, nicht erlauben;
es ablehnen, etwas zu tun;
- jmdm. etwas w.
- jmdm. den Zutritt w.
- sich w., etwas zu tun
- sie weigerte sich mitzukommen; er weigerte sich hartnäckig, standhaft, den Namen, den Täter anzugeben