weihen
wei|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. etwas w. durch eine gottesdienstliche Handlung segnen, heiligen; Wasser w.; eine Fahne, eine neue Kirche w. 2. jmdn. zu etwas w. jmdm. durch Weihe2 (2) ein geistliches Amt übertragen; jmdn. zum Priester w. II. 〈mit Dat. und Akk.〉 1. etwas jmdm. w. etwas feierlich unter jmds. Schutz stellen; eine Kirche einem Heiligen, der Jungfrau Maria w. 2. etwas oder sich jmdm. oder einer Sache w. 〈geh.〉 völlig widmen, ganz zur Verfügung stellen; sie hat sich, ihr Leben Gott geweiht; sich, seine Kraft der Rettung hungernder Menschen w.; sich, sein Können, sein Leben einer Idee w. 3. etwas oder jmdn. einer Sache w. 〈geh.〉 einer Sache ausliefern, preisgeben, opfern; 〈meist im Perf. Passiv〉 die Stadt ist dem Untergang geweiht; er ist dem Tod geweiht er muss sterben
Bedeutungen
durch eine gottesdienstliche Handlung segnen, heiligen;
- etwas w.
- Wasser w.; eine Fahne, eine neue Kirche w.
jmdm. durch Weihe2 (2) ein geistliches Amt übertragen;
- jmdn. zu etwas w.
- jmdn. zum Priester w.
etwas feierlich unter jmds. Schutz stellen;
- etwas jmdm. w.
- eine Kirche einem Heiligen, der Jungfrau Maria w.
völlig widmen, ganz zur Verfügung stellen;
〈geh.〉
- etwas oder sich jmdm. oder einer Sache w.
- sie hat sich, ihr Leben Gott geweiht; sich, seine Kraft der Rettung hungernder Menschen w.; sich, sein Können, sein Leben einer Idee w.
einer Sache ausliefern, preisgeben, opfern;
er muss sterben
〈geh.〉, 〈meist im Perf. Passiv〉
- etwas oder jmdn. einer Sache w.
- die Stadt ist dem Untergang geweiht; er ist dem Tod geweiht