weihen

wei|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. etwas w. durch eine gottesdienstliche Handlung segnen, heiligen; Wasser w.; eine Fahne, eine neue Kirche w. 2. jmdn. zu etwas w. jmdm. durch Weihe2 (2) ein geistliches Amt übertragen; jmdn. zum Priester w. II. 〈mit Dat. und Akk.〉 1. etwas jmdm. w. etwas feierlich unter jmds. Schutz stellen; eine Kirche einem Heiligen, der Jungfrau Maria w. 2. etwas oder sich jmdm. oder einer Sache w. 〈geh.〉 völlig widmen, ganz zur Verfügung stellen; sie hat sich, ihr Leben Gott geweiht; sich, seine Kraft der Rettung hungernder Menschen w.; sich, sein Können, sein Leben einer Idee w. 3. etwas oder jmdn. einer Sache w. 〈geh.〉 einer Sache ausliefern, preisgeben, opfern; 〈meist im Perf. Passiv〉 die Stadt ist dem Untergang geweiht; er ist dem Tod geweiht er muss sterben

Bedeutungen

  1. durch eine gottesdienstliche Handlung segnen, heiligen;

    • etwas w.
    • Wasser w.; eine Fahne, eine neue Kirche w.
  2. jmdm. durch Weihe2 (2) ein geistliches Amt übertragen;

    • jmdn. zu etwas w.
    • jmdn. zum Priester w.
  3. etwas feierlich unter jmds. Schutz stellen;

    • etwas jmdm. w.
    • eine Kirche einem Heiligen, der Jungfrau Maria w.
  4. völlig widmen, ganz zur Verfügung stellen;

    〈geh.〉

    • etwas oder sich jmdm. oder einer Sache w.
    • sie hat sich, ihr Leben Gott geweiht; sich, seine Kraft der Rettung hungernder Menschen w.; sich, sein Können, sein Leben einer Idee w.
  5. einer Sache ausliefern, preisgeben, opfern;

    er muss sterben

    〈geh.〉, 〈meist im Perf. Passiv〉

    • etwas oder jmdn. einer Sache w.
    • die Stadt ist dem Untergang geweiht; er ist dem Tod geweiht