weisen
wei|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 177
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. jmdn. (in eine Richtung) w. jmdm. zeigen, wohin er gehen, fahren soll; jmdn. nach Norden, Süden w.; man hat mich hierher gewiesen; jmdn. aus dem Haus w. von jmdm. verlangen, dass er geht; einen Schüler von der Schule w. verlangen, dass ein Schüler die Schule für immer verlässt 2. etwas von sich w. erklären, dass einen etwas nicht betrifft, dass einem etwas fernliegt; einen Verdacht, einen Vorwurf, einen Gedanken (weit) von sich w. II. 〈mit Dat. und Akk.〉 jmdm. etwas w. 1. 〈geh.〉 jmdm. etwas zeigen; jmdm. den Weg w. 2. 〈poet.〉 jmdn. etwas lehren; jmdm. die Grundlagen eines Wissensgebietes, einer Kunst w. III. 〈o. Obj.〉 zeigen, deuten; in eine Richtung w.; der Pfeil weist nach oben, rechts, links; die Kompassnadel weist nach Norden; er wies (mit dem Finger, mit dem Stock) auf einen Namen, auf ein Schild; er wies mit seinem Kopf, mit dem Daumen nach hinten
Bedeutungen
jmdm. zeigen, wohin er gehen, fahren soll;
von jmdm. verlangen, dass er geht;
verlangen, dass ein Schüler die Schule für immer verlässt
- jmdn. (in eine Richtung) w.
- jmdn. nach Norden, Süden w.; man hat mich hierher gewiesen; jmdn. aus dem Haus w.
- einen Schüler von der Schule w.
erklären, dass einen etwas nicht betrifft, dass einem etwas fernliegt;
- etwas von sich w.
- einen Verdacht, einen Vorwurf, einen Gedanken (weit) von sich w.
jmdm. etwas zeigen;
- jmdm. den Weg w.
jmdn. etwas lehren;
- jmdm. die Grundlagen eines Wissensgebietes, einer Kunst w.