widerrufen
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- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 102
Bedeutungen
für ungültig erklären;
- eine Anordnung, ein Verbot w.
für nicht richtig erklären;
- seine Aussage, sein falsches Geständnis w.
öffentlich für falsch erklären;
- eine Meldung, Nachricht w.