widerrufen

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Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 102

Bedeutungen

  1. für ungültig erklären;

    • eine Anordnung, ein Verbot w.
  2. für nicht richtig erklären;

    • seine Aussage, sein falsches Geständnis w.
  3. öffentlich für falsch erklären;

    • eine Meldung, Nachricht w.