widersprechen
wi|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 146
- Sachgebiet
- I. 〈mit Dat.〉 1. jmdm. w. Einspruch gegen jmds. Äußerungen erheben, erklären, dass jmds. Äußerungen nicht richtig seien; widersprich mir nicht!; erlauben Sie, dass ich Ihnen widerspreche 2. einer Sache w. a) mit einer Sache nicht in Einklang stehen, das Gegenteil einer Sache sein; die Tatsachen w. seiner Behauptung; ein solcher Rat widerspricht dem gesunden Menschenverstand; das widerspricht jedem menschlichen Gefühl; was du jetzt sagst, widerspricht dem, was du vorhin gesagt hast; beide Behauptungen, Aussagen w. einander, (ugs.) sich b) mit einer Sache nicht einverstanden sein, Einspruch gegen etwas erheben; jmds. Behauptung, Meinung w.; einem Vorwurf w. II. 〈refl.〉 sich w. das Gegenteil, etwas ganz anderes behaupten oder aussagen, als man zuvor gesagt hat
Bedeutungen
Einspruch gegen jmds. Äußerungen erheben, erklären, dass jmds. Äußerungen nicht richtig seien;
- jmdm. w.
- widersprich mir nicht!; erlauben Sie, dass ich Ihnen widerspreche
mit einer Sache nicht in Einklang stehen, das Gegenteil einer Sache sein;
mit einer Sache nicht einverstanden sein, Einspruch gegen etwas erheben;
- einer Sache w.
- die Tatsachen w. seiner Behauptung; ein solcher Rat widerspricht dem gesunden Menschenverstand; das widerspricht jedem menschlichen Gefühl; was du jetzt sagst, widerspricht dem, was du vorhin gesagt hast; beide Behauptungen, Aussagen w. einander, (ugs.) sich
- jmds. Behauptung, Meinung w.; einem Vorwurf w.