zubilligen

zu|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), femininum, Dekl. 10, Konj. 1

Bedeutung

  1. (großzügigerweise, freundlicherweise) gewähren, geben;

    • jmdm. etwas z.
    • jmdm. einen Rabatt, eine Gehaltserhöhung, ein Vorrecht z.; einem Angeklagten mildernde Umstände z.