zubilligen
zu|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), femininum, Dekl. 10, Konj. 1
Bedeutung
(großzügigerweise, freundlicherweise) gewähren, geben;
- jmdm. etwas z.
- jmdm. einen Rabatt, eine Gehaltserhöhung, ein Vorrecht z.; einem Angeklagten mildernde Umstände z.