zuerkennen

zu|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), femininum, Dekl. 10, Konj. 67

Bedeutung

  1. aufgrund eines Beschlusses jmdm. etwas geben;

    • jmdm. etwas z.
    • das Gericht erkannte ihm das Grundstück zu; die Jury erkannte ihm den ersten Preis zu