zuerkennen
zu|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), femininum, Dekl. 10, Konj. 67
Bedeutung
aufgrund eines Beschlusses jmdm. etwas geben;
- jmdm. etwas z.
- das Gericht erkannte ihm das Grundstück zu; die Jury erkannte ihm den ersten Preis zu
zu|
aufgrund eines Beschlusses jmdm. etwas geben;