zufallen
zu|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 33
- Sachgebiet
- I. 〈o. Obj.〉 sich schließen; die Tür ist zugefallen; die Augen fielen mir (fast) zu vor Müdigkeit II. 〈mit Dat.〉 etwas fällt jmdm. zu 1. etwas wird jmds. Eigentum; das Haus fällt nach seinem Tod dem ältesten Sohn zu 2. etwas wird jmdm. zugewiesen, übertragen; ihm ist die Rolle, die Aufgabe des Beraters zugefallen 3. → zufliegen (II 1)
Bedeutungen
etwas wird jmds. Eigentum;
- das Haus fällt nach seinem Tod dem ältesten Sohn zu
etwas wird jmdm. zugewiesen, übertragen;
- ihm ist die Rolle, die Aufgabe des Beraters zugefallen
3. → zufliegen (II 1)
Redewendungen
- zufliegen (II 1)