zufallen

zu|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 33
Sachgebiet
I. 〈o. Obj.〉 sich schließen; die Tür ist zugefallen; die Augen fielen mir (fast) zu vor Müdigkeit II. 〈mit Dat.〉 etwas fällt jmdm. zu 1. etwas wird jmds. Eigentum; das Haus fällt nach seinem Tod dem ältesten Sohn zu 2. etwas wird jmdm. zugewiesen, übertragen; ihm ist die Rolle, die Aufgabe des Beraters zugefallen 3. → zufliegen (II 1)

Bedeutungen

  1. etwas wird jmds. Eigentum;

    • das Haus fällt nach seinem Tod dem ältesten Sohn zu
  2. etwas wird jmdm. zugewiesen, übertragen;

    • ihm ist die Rolle, die Aufgabe des Beraters zugefallen
  3. 3. → zufliegen (II 1)

Redewendungen

  • zufliegen (II 1)