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Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 151

Bedeutungen

  1. jmdm. etwas erlauben, erlauben, gestatten, dulden, dass jmd. etwas bekommt, hat;

    • jmdm. ein Recht, Vorrecht z.; jmdm. eine gewisse Selbständigkeit z.
  2. jmdm. gegenüber etwas als richtig, zutreffend erklären;

    • du wirst mir doch z., dass es besser so war, wie ich es gemacht habe