zumachen
zu|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 schließen; Ggs. aufmachen; die Tür, das Fenster z.; die Augen z.; wenn das geschieht, kann er seinen Laden z. dann ist er ruiniert, dann ist seine Existenz vernichtet II. 〈o. Obj.〉 1. die Geschäftszeit beenden oder unterbrechen; die Läden machen abends um 18 Uhr, machen mittags zu 2. 〈bes. im Imperativ〉 sich beeilen; mach zu!
Bedeutungen
die Geschäftszeit beenden oder unterbrechen;
- die Läden machen abends um 18 Uhr, machen mittags zu
sich beeilen;
- mach zu!
Gegensätze: aufmachen;