zurechtweisen

zu|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 177

Bedeutung

  1. jmdm. erklären, dass er etwas falsch macht oder gemacht hat, jmdm. einen deutlichen, klaren Vorwurf machen, jmdm. etwas verbieten;

    • jmdn. z.
    • jmdn. energisch, scharf, sanft z.; die Kinder z., weil sie zu laut sind