Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
zurückgeben
zu|rụ̈ck|ge|ben I.
〈mit Akk.〉
antworten;
„…!“ gab sie zurück
II.
〈mit Akk. oder mit Dat. und Akk.〉
(jmdm.) etwas z.
etwas dem Eigentümer, dem Geber wiedergeben;
wir mussten die Theaterkarten z.; er hat das gestohlene Geld zurückgegeben; jmdm. sein Eigentum z.; ich gebe dir das Geld, das Buch morgen zurück; jmdm. eine (schriftliche) Arbeit korrigiert z.; jmdm. sein Versprechen z.
〈geh.〉
jmdn. von seinem Versprechen entbinden, nicht mehr verlangen, dass er sein Versprechen hält
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