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Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 45
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 antworten; „…!“ gab sie zurück II. 〈mit Akk. oder mit Dat. und Akk.〉 (jmdm.) etwas z. etwas dem Eigentümer, dem Geber wiedergeben; wir mussten die Theaterkarten z.; er hat das gestohlene Geld zurückgegeben; jmdm. sein Eigentum z.; ich gebe dir das Geld, das Buch morgen zurück; jmdm. eine (schriftliche) Arbeit korrigiert z.; jmdm. sein Versprechen z. 〈geh.〉 jmdn. von seinem Versprechen entbinden, nicht mehr verlangen, dass er sein Versprechen hält

Bedeutung

  1. antworten;

    etwas dem Eigentümer, dem Geber wiedergeben;

    jmdn. von seinem Versprechen entbinden, nicht mehr verlangen, dass er sein Versprechen hält

    • „…!“ gab sie zurück
    • (jmdm.) etwas z.
    • wir mussten die Theaterkarten z.; er hat das gestohlene Geld zurückgegeben; jmdm. sein Eigentum z.; ich gebe dir das Geld, das Buch morgen zurück; jmdm. eine (schriftliche) Arbeit korrigiert z.; jmdm. sein Versprechen z.