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Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 61
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. etwas z. a) etwas nicht hergeben, nicht bekannt geben; Geld z.; eine Neuigkeit, Nachricht z. b) nicht merken lassen, nicht äußern; seinen Zorn, ein Lachen z. c) im Körper behalten; er kann das Wasser nicht z.; den Husten z. 2. jmdn. z. a) jmdn. am Weggehen hindern; ich will dich nicht länger z. b) jmdn. hindern, davor bewahren, etwas zu tun; jmdn. von einer unüberlegten Handlung z.; ich konnte ihn gerade noch vom Sprung ins Wasser z. II. 〈refl.〉 sich z. 1. sparsam mit Worten sein, sich kaum einmischen, sich beherrschen; sich bei einem Streit z. 2. mäßig sein; sich im Essen, Trinken z.

Bedeutungen

  1. etwas nicht hergeben, nicht bekannt geben;

    nicht merken lassen, nicht äußern;

    im Körper behalten;

    • etwas z.
    • Geld z.; eine Neuigkeit, Nachricht z.
    • seinen Zorn, ein Lachen z.
    • er kann das Wasser nicht z.; den Husten z.
  2. jmdn. am Weggehen hindern;

    jmdn. hindern, davor bewahren, etwas zu tun;

    • jmdn. z.
    • ich will dich nicht länger z.
    • jmdn. von einer unüberlegten Handlung z.; ich konnte ihn gerade noch vom Sprung ins Wasser z.
  3. sparsam mit Worten sein, sich kaum einmischen, sich beherrschen;

    • sich bei einem Streit z.
  4. mäßig sein;

    • sich im Essen, Trinken z.