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- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 61
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. etwas z. a) etwas nicht hergeben, nicht bekannt geben; Geld z.; eine Neuigkeit, Nachricht z. b) nicht merken lassen, nicht äußern; seinen Zorn, ein Lachen z. c) im Körper behalten; er kann das Wasser nicht z.; den Husten z. 2. jmdn. z. a) jmdn. am Weggehen hindern; ich will dich nicht länger z. b) jmdn. hindern, davor bewahren, etwas zu tun; jmdn. von einer unüberlegten Handlung z.; ich konnte ihn gerade noch vom Sprung ins Wasser z. II. 〈refl.〉 sich z. 1. sparsam mit Worten sein, sich kaum einmischen, sich beherrschen; sich bei einem Streit z. 2. mäßig sein; sich im Essen, Trinken z.
Bedeutungen
etwas nicht hergeben, nicht bekannt geben;
nicht merken lassen, nicht äußern;
im Körper behalten;
- etwas z.
- Geld z.; eine Neuigkeit, Nachricht z.
- seinen Zorn, ein Lachen z.
- er kann das Wasser nicht z.; den Husten z.
jmdn. am Weggehen hindern;
jmdn. hindern, davor bewahren, etwas zu tun;
- jmdn. z.
- ich will dich nicht länger z.
- jmdn. von einer unüberlegten Handlung z.; ich konnte ihn gerade noch vom Sprung ins Wasser z.
sparsam mit Worten sein, sich kaum einmischen, sich beherrschen;
- sich bei einem Streit z.
mäßig sein;
- sich im Essen, Trinken z.