zurückmelden
zu|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 2
Bedeutung
melden, dass jmd. oder man (selbst) zurückgekehrt ist;
- jmdn. oder sich z.
- er meldete sich beim Offizier vom Dienst, beim Abteilungsleiter zurück
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melden, dass jmd. oder man (selbst) zurückgekehrt ist;