zurücknehmen
zu|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 88
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. etwas z. a) nach hinten bewegen; den Kopf, die Schultern z.; einen Fuß z. b) wieder an sich nehmen; wir können die Ware, die Theaterkarten nicht z. c) widerrufen, erklären, dass etwas nicht richtig sei; eine Aussage, Behauptung z. d) 〈Brettspiel〉 rückgängig machen; einen Zug z. 2. jmdn. z. zurückgehen, zurückmarschieren lassen; Truppen z. II. 〈refl.; geh.〉 sich z. seinen Zorn, seine Erregung zügeln
Bedeutungen
nach hinten bewegen;
wieder an sich nehmen;
widerrufen, erklären, dass etwas nicht richtig sei;
rückgängig machen;
- etwas z.
- den Kopf, die Schultern z.; einen Fuß z.
- wir können die Ware, die Theaterkarten nicht z.
- eine Aussage, Behauptung z.
- einen Zug z.
zurückgehen, zurückmarschieren lassen;
- jmdn. z.
- Truppen z.