zurücknehmen

zu|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 88
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. etwas z. a) nach hinten bewegen; den Kopf, die Schultern z.; einen Fuß z. b) wieder an sich nehmen; wir können die Ware, die Theaterkarten nicht z. c) widerrufen, erklären, dass etwas nicht richtig sei; eine Aussage, Behauptung z. d) 〈Brettspiel〉 rückgängig machen; einen Zug z. 2. jmdn. z. zurückgehen, zurückmarschieren lassen; Truppen z. II. 〈refl.; geh.〉 sich z. seinen Zorn, seine Erregung zügeln

Bedeutungen

  1. nach hinten bewegen;

    wieder an sich nehmen;

    widerrufen, erklären, dass etwas nicht richtig sei;

    rückgängig machen;

    • etwas z.
    • den Kopf, die Schultern z.; einen Fuß z.
    • wir können die Ware, die Theaterkarten nicht z.
    • eine Aussage, Behauptung z.
    • einen Zug z.
  2. zurückgehen, zurückmarschieren lassen;

    • jmdn. z.
    • Truppen z.