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- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), femininum, Dekl. 10, Konj. 177
- Sachgebiet
- I. 〈o. Obj.〉 nach hinten, rückwärts weisen; der Pfeil, der Wegweiser weist zurück II. 〈mit Akk.〉 1. etwas z. a) etwas ablehnen, nicht annehmen, nicht erfüllen; ein Angebot z.; eine Bitte, eine Forderung z.; einen Anspruch z.; eine Frage z. sich weigern, eine Frage zu beantworten b) für falsch erklären; eine Behauptung, einen Vorwurf z. 2. jmdn. z. jmds. Bitte, Gesuch, Anliegen nicht erfüllen
Bedeutungen
etwas ablehnen, nicht annehmen, nicht erfüllen;
sich weigern, eine Frage zu beantworten
für falsch erklären;
- etwas z.
- ein Angebot z.; eine Bitte, eine Forderung z.; einen Anspruch z.; eine Frage z.
- eine Behauptung, einen Vorwurf z.
jmds. Bitte, Gesuch, Anliegen nicht erfüllen
- jmdn. z.