zurückziehen

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Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 187
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.; hat zurückgezogen〉 1. etwas z. a) zu sich heranziehen, an den Körper ziehen; die Hand, den (ausgestreckten) Fuß z. b) zur Seite ziehen; die Vorhänge z. c) widerrufen, für nicht mehr gültig, für nicht mehr erwünscht erklären; eine Bestellung, einen Auftrag, eine Klage z. d) aus dem Handel, aus dem Verkehr ziehen; eine Ware, ein Medikament z. 2. etwas oder jmdn. z. nach hinten ziehen, an eine Stelle weiter hinten ziehen; den Tisch ein Stück z.; jmdn. vom Ufer, Abgrund z. 3. jmdn. z. a) an einen Ort weiter hinten marschieren lassen; Truppen z. b) zurückkehren lassen; einen Botschafter z. c) 〈unpersönl., mit „es“〉 es zieht jmdn. zurück in jmdm. erwacht das Bedürfnis zurückzukehren, wiederzukommen; es zieht mich immer wieder dorthin, hierher, in diese schöne Stadt zurück II. 〈refl.; hat zurückgezogen〉 sich z. 1. nach hinten gehen, sich rückwärts bewegen; Truppen ziehen sich zurück 2. an einen Ort gehen (an dem man allein, ungestört ist); sich in sein Zimmer z.; sich ins Privatleben z. seinen Beruf nicht mehr ausüben; sich in die Einsamkeit z.; vgl. zurückgezogen 3. sich aus, von etwas z. an etwas nicht mehr teilnehmen; sich aus dem Geschäftsleben, aus dem politischen Leben z.; sich von der Öffentlichkeit z.; der Schauspieler hat sich von der Bühne zurückgezogen der Schauspieler tritt nicht mehr auf 4. sich von jmdm. z. mit jmdm. nicht mehr zusammenkommen (wollen), den freundschaftlichen Verkehr mit jmdm. abbrechen III. 〈o. Obj.; ist zurückgezogen〉 seinen Wohnsitz erneut an einen Ort verlegen (an dem man schon gewohnt hat); sie sind wieder nach Freiburg zurückgezogen

Bedeutungen

  1. zu sich heranziehen, an den Körper ziehen;

    zur Seite ziehen;

    widerrufen, für nicht mehr gültig, für nicht mehr erwünscht erklären;

    aus dem Handel, aus dem Verkehr ziehen;

    • etwas z.
    • die Hand, den (ausgestreckten) Fuß z.
    • die Vorhänge z.
    • eine Bestellung, einen Auftrag, eine Klage z.
    • eine Ware, ein Medikament z.
  2. nach hinten ziehen, an eine Stelle weiter hinten ziehen;

    • etwas oder jmdn. z.
    • den Tisch ein Stück z.; jmdn. vom Ufer, Abgrund z.
  3. an einen Ort weiter hinten marschieren lassen;

    zurückkehren lassen;

    in jmdm. erwacht das Bedürfnis zurückzukehren, wiederzukommen;

    • jmdn. z.
    • Truppen z.
    • einen Botschafter z.
    • es zieht jmdn. zurück
    • es zieht mich immer wieder dorthin, hierher, in diese schöne Stadt zurück
  4. nach hinten gehen, sich rückwärts bewegen;

    • Truppen ziehen sich zurück
  5. an einen Ort gehen (an dem man allein, ungestört ist);

    seinen Beruf nicht mehr ausüben;

    • sich in sein Zimmer z.; sich ins Privatleben z.
    • sich in die Einsamkeit z.;
  6. an etwas nicht mehr teilnehmen;

    der Schauspieler tritt nicht mehr auf

    • sich aus, von etwas z.
    • sich aus dem Geschäftsleben, aus dem politischen Leben z.; sich von der Öffentlichkeit z.; der Schauspieler hat sich von der Bühne zurückgezogen
  7. mit jmdm. nicht mehr zusammenkommen (wollen), den freundschaftlichen Verkehr mit jmdm. abbrechen

    • sich von jmdm. z.