zusammenleben
zu|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈o. Obj.〉 mit jmdm. gemeinsam leben; sie haben 30 Jahre friedlich zusammengelebt II. 〈refl.〉 sich z. sich im Lauf des gemeinsamen Lebens einander anpassen und dadurch harmonieren; die Gruppe hat sich gut zusammengelebt
Bedeutung
mit jmdm. gemeinsam leben;
sich im Lauf des gemeinsamen Lebens einander anpassen und dadurch harmonieren;
- sie haben 30 Jahre friedlich zusammengelebt
- sich z.
- die Gruppe hat sich gut zusammengelebt