zusammenlegen
zu|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. mehrmals falten; ein Tischtuch z. 2. auf denselben Platz legen; die Kleidungsstücke ordentlich z. 3. zum gleichen Zeitpunkt stattfinden lassen; zwei Unterrichtsstunden z. 4. vereinigen; zwei Schulklassen z.; die Hände im Schoß z. II. 〈o. Obj.〉 Geld sammeln; wir haben alle zusammengelegt, um ihm mit einer Geldsumme zu helfen
Bedeutungen
mehrmals falten;
- ein Tischtuch z.
auf denselben Platz legen;
- die Kleidungsstücke ordentlich z.
zum gleichen Zeitpunkt stattfinden lassen;
- zwei Unterrichtsstunden z.
vereinigen;
- zwei Schulklassen z.; die Hände im Schoß z.