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Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 120
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. durch eine mit Schloss versehene Vorrichtung verbinden; zwei Fahrräder z.; zwei Gefangene mit Ketten z. 2. vereinigen, zu einer festen Einheit machen; mehrere Unternehmen z. II. 〈refl.〉 sich z. sich (mit gemeinsamem Ziel) vereinigen; mehrere Personen schließen sich zu einer Interessengemeinschaft, einer Bürgerinitiative zusammen

Bedeutungen

  1. durch eine mit Schloss versehene Vorrichtung verbinden;

    • zwei Fahrräder z.; zwei Gefangene mit Ketten z.
  2. vereinigen, zu einer festen Einheit machen;

    • mehrere Unternehmen z.