zusammenschließen
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- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 120
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. durch eine mit Schloss versehene Vorrichtung verbinden; zwei Fahrräder z.; zwei Gefangene mit Ketten z. 2. vereinigen, zu einer festen Einheit machen; mehrere Unternehmen z. II. 〈refl.〉 sich z. sich (mit gemeinsamem Ziel) vereinigen; mehrere Personen schließen sich zu einer Interessengemeinschaft, einer Bürgerinitiative zusammen
Bedeutungen
durch eine mit Schloss versehene Vorrichtung verbinden;
- zwei Fahrräder z.; zwei Gefangene mit Ketten z.
vereinigen, zu einer festen Einheit machen;
- mehrere Unternehmen z.