zusprechen
zu|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 146
- Sachgebiet
- I. 〈mit Dat. und Akk.〉 jmdm. etwas z. 1. etwas zu jmdm. sprechen, in Richtung auf jmdn. sprechen; die Souffleuse spricht den Schauspielern die Stichworte zu 2. etwas sprechen, um damit in jmdm. etwas zu wecken, um damit jmdm. etwas zu geben; jmdm. Mut, Trost z. 3. durch Beschluss, Urteil etwas als jmdm. zugehörig erklären; die Kinder wurden der Mutter (bei der Ehescheidung) zugesprochen; jmdm. das Erbe z. 4. anerkennen, dass jmd. etwas hat; man muss ihm das Recht, die Fähigkeit z., dass … II. 〈mit Dat.〉 1. jmdm. z. auf bestimmte Weise zu jmdm. sprechen; jmdm. freundlich, ermunternd, tröstend z. 2. einer Sache z. von etwas gern, häufig essen oder trinken; den Speisen, dem Wein z.
Bedeutungen
etwas zu jmdm. sprechen, in Richtung auf jmdn. sprechen;
- die Souffleuse spricht den Schauspielern die Stichworte zu
etwas sprechen, um damit in jmdm. etwas zu wecken, um damit jmdm. etwas zu geben;
- jmdm. Mut, Trost z.
durch Beschluss, Urteil etwas als jmdm. zugehörig erklären;
- die Kinder wurden der Mutter (bei der Ehescheidung) zugesprochen; jmdm. das Erbe z.
anerkennen, dass jmd. etwas hat;
- man muss ihm das Recht, die Fähigkeit z., dass …
auf bestimmte Weise zu jmdm. sprechen;
- jmdm. z.
- jmdm. freundlich, ermunternd, tröstend z.
von etwas gern, häufig essen oder trinken;
- einer Sache z.
- den Speisen, dem Wein z.