zusprechen

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Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 146
Sachgebiet
I. 〈mit Dat. und Akk.〉 jmdm. etwas z. 1. etwas zu jmdm. sprechen, in Richtung auf jmdn. sprechen; die Souffleuse spricht den Schauspielern die Stichworte zu 2. etwas sprechen, um damit in jmdm. etwas zu wecken, um damit jmdm. etwas zu geben; jmdm. Mut, Trost z. 3. durch Beschluss, Urteil etwas als jmdm. zugehörig erklären; die Kinder wurden der Mutter (bei der Ehescheidung) zugesprochen; jmdm. das Erbe z. 4. anerkennen, dass jmd. etwas hat; man muss ihm das Recht, die Fähigkeit z., dass … II. 〈mit Dat.〉 1. jmdm. z. auf bestimmte Weise zu jmdm. sprechen; jmdm. freundlich, ermunternd, tröstend z. 2. einer Sache z. von etwas gern, häufig essen oder trinken; den Speisen, dem Wein z.

Bedeutungen

  1. etwas zu jmdm. sprechen, in Richtung auf jmdn. sprechen;

    • die Souffleuse spricht den Schauspielern die Stichworte zu
  2. etwas sprechen, um damit in jmdm. etwas zu wecken, um damit jmdm. etwas zu geben;

    • jmdm. Mut, Trost z.
  3. durch Beschluss, Urteil etwas als jmdm. zugehörig erklären;

    • die Kinder wurden der Mutter (bei der Ehescheidung) zugesprochen; jmdm. das Erbe z.
  4. anerkennen, dass jmd. etwas hat;

    • man muss ihm das Recht, die Fähigkeit z., dass …
  5. auf bestimmte Weise zu jmdm. sprechen;

    • jmdm. z.
    • jmdm. freundlich, ermunternd, tröstend z.
  6. von etwas gern, häufig essen oder trinken;

    • einer Sache z.
    • den Speisen, dem Wein z.