zuwiderhandeln
zu|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), femininum, Dekl. 10, Konj. 1
Bedeutung
entgegen einer Sache handeln, nicht im Sinne einer Sache handeln;
- einer Sache z.
- einem Gesetz, einer Vorschrift, einer Anweisung z.
zu|
entgegen einer Sache handeln, nicht im Sinne einer Sache handeln;