Zwangsgeld
- Grammatik
- neutrum, Dekl. 3
Bedeutung
von Behörden oder Ämtern eingesetztes Zwangsmittel, um jmdn. zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen, andernfalls Zahlungspflicht besteht;
- angedrohtes Z. zur Abgabe des Führerscheins
von Behörden oder Ämtern eingesetztes Zwangsmittel, um jmdn. zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen, andernfalls Zahlungspflicht besteht;