Um sich während der Semesterferien einen kleinen Urlaub gönnen zu können oder, um sich während der Studienzeit finanziell über Wasser zu halten, gehen viele Studenten neben dem Studium arbeiten. Steuerpflichtig sind diejenigen, die einer Tätigkeit nachgehen, die den Steuerfreibetrag übersteigen. Der Steuerfreibetrag lag bei kinderlosen Singles bei 8.354,- Euro (Stand: 2014). Um den Betrag, der mittlerweile bei 8472 Euro 2015 liegt, nicht zu überschreiten, sollten monatlich nicht mehr als 696,17 Euro in einem Nebenjob verdient werden. Wer nur in den Semesterferien Geld verdienen möchte, kann insgesamt 60 Tage arbeiten, ohne Steuerabzug. Die Sozialabgaben und die Steuern werden vom Arbeitgeber getragen. Trotzdem ist es sinnvoll, in diesem Fall eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben, da dann das zu viel gezahlte Geld zurückerstattet wird.
1. Der Unterschied zwischen einer geringfügigen Beschäftigung und einem steuerpflichtigen Job
Liegt der Verdienst beim Nebenverdienst bei maximal 450,- Euro und wird nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet, dann handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung. Studenten sind bei dieser Tätigkeit von der Abgabe an die Sozialversicherungen befreit. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, 15 Prozent des Bruttoverdienstes an die Sozialversicherungen zu zahlen. Studenten können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. In der sogenannten Gleitzone liegt der Bruttoverdienst zwischen 450,01 Euro und 850,- Euro. Hierfür muss der Arbeitnehmer einen geringfügigen Beitrag bezahlen.
Die kurzfristige Beschäftigung von maximal drei Monaten oder 70 Arbeitstagen ist für den Studenten sozialversicherungsfrei.
Alle Beschäftigungen, die über die geringfügige und kurzfristige Beschäftigung hinausgehen, sind steuerpflichtig. Manche Studenten arbeiten neben dem Studium als Freiberufler oder machen sich anderweitig selbstständig.
2. Wichtige Tipps für das Ausfüllen einer Steuererklärung
Wie eine Steuererklärung ausgefüllt werden muss, und für wen das überhaupt infrage kommt, wird unter anderem auf der Seite finanzamt-bayern.de beschrieben. In diesem Wegweiser werden alle wichtigen Regelungen zum Thema Steuerpflicht kurz und leicht verständlich dargestellt. Dort können Interessierte sich außerdem einen Überblick darüber verschaffen, welche Formulare für die Einkommensteuererklärung notwendig sind, welches Finanzamt zuständig ist und welche Termine unbedingt eingehalten werden sollten.
3. Welche Kosten können beim Finanzamt geltend gemacht werden?
In einem Bericht des Online-Magazins unicum.de dürfen Studenten seit 2014 ihr Erststudium nur als Sonderausgaben bei der Steuererklärung angeben. Beschlossen wurde diese Neuerung vom Bundesfinanzhof. Zuvor konnte das Erststudium unbegrenzt als Werbekosten angerechnet werden. Im Vergleich dazu sind Sonderausgaben nur begrenzt anrechenbar. Außerdem müssen alle Ausgaben direkt in dem Jahr, indem sie gemacht wurden, beim Finanzamt gemeldet werden.
Insgesamt können jährlich nur 6.000,- Euro von der Steuer abgesetzt werden (Stand: 2014). Beim Zweitstudium hat sich nichts geändert. Dieses kann nach wie vor in den Formularsatz für die Werbungskosten eingetragen werden. Alle Kosten, die im Rahmen eines Studiums fällig werden, z. B. für Lernmaterial, Fahrtkosten, Kosten für Auslandsaufenthalte im Rahmen eines Studiums und Lehrgänge, können ebenfalls bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
4. Welche Steuersparprogramme eignen sich zur Bearbeitung der Einkommensteuer?
Die meisten Studenten nutzen das sogenannte ELSTER-Programm. Dieses Tool ist auf allen Seiten des jeweils zuständigen Finanzamts abrufbar. Zunächst ist eine Registrierung notwendig, erst dann kann die Steuererklärung ausgefüllt und bearbeitet werden. Seit 2011 können die Einkommensteuererklärungen auf dem elektronischen Weg bearbeitet und an das Finanzamt verschickt werden. Nachdem Studenten, die einer steuerpflichtigen Tätigkeit nachgehen, eine elektronische Lohnsteuerkarte benötigen, kann diese ebenfalls bei ELSTER beantragt und direkt an das Finanzamt vor Ort verschickt werden.
Die Bearbeitung der Steuererklärung im ELSTER-Programm erfolgt schrittweise nach einer bestimmten Reihenfolge. Allerdings sind die Informationen, die dem Nutzer zur Verfügung gestellt werden, nicht immer leicht verständlich. In diesem Fall helfen nur spezielle Foren im Internet oder eine Auskunft bei einem Lohnsteuerhilfeverein. Auch kann die Auskunft eines Steuerberaters bei manchen Problemen helfen. Das ist jedoch nicht ganz so günstig.
Einfacher ist es, mit speziellen Steuersparprogrammen zu arbeiten. Diese bieten verschiedene Tools an, die durch die einzelnen Seiten führen und alle wichtigen Schritte, kurz und für Laien verständlich, zusammenfassen. Außerdem bieten sie zahlreiche Steuerspartipps, bei denen Studenten sehr viel Geld sparen bzw. vom Staat zurückfordern können. Die Daten werden vom Programm direkt an ELSTER weitergeleitet und dann direkt an das zuständige Finanzamt übertragen. Günstige Steuersparprogramme gibt es bereits ab 10,- Euro. Allerdings bedeuten diese Programme auch immer Mehrkosten, die nicht für jeden Studenten ins Budget passen.
Im Grunde ist es sehr einfach, selbst eine Einkommensteuererklärung auszufüllen. Wer sich beim Thema Steuern und Finanzen gut auskennt, wird bei der Bearbeitung der Unterlagen mit dem ELSTER-Programm keine Probleme haben. Vorteil von ELSTER ist die kostenlose Nutzung sowie die schnellen Übertragungswege zum Finanzamt.
Auf der Internetseite steuererklaerung-2014.org wird das Thema ELSTER-Programm und seine Benutzerfreundlichkeit noch etwas genauer unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Dieses Programm ist für Laien oft viel zu kompliziert. Viele Begriffe sind nicht geläufig und manche Formulierungen und Erklärungen sind nur schwer nachvollziehbar. Informationen, wie die Steuerlast vermindert werden kann, müssen direkt aus den verlinkten Gesetzestexten abgeleitet werden. Zudem gibt es immer wieder Komplikationen bei der Installation und der Nutzung des Programms.