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Voraussetzungen für das Fachhochschulstudium

Sie haben die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife? Dann stehen Ihnen die Türen zu den Fachhochschulen offen. Lediglich für die fachgebundene Hochschulreife gibt es in jedem Bundesland andere Regelungen und Einschränkungen zu beachten. Daher sollten Sie auf jeden Fall rechtzeitig vor Studienbeginn mit der Hochschule Ihrer Wahl Kontakt aufnehmen und klären, ob Ihre fachgebundene Hochschulreife anerkannt wird.

Viele Fachhochschulen haben spezielle Zulassungsbedingungen

Deutsche, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, können sich beim Kultus- und Wissenschaftsministerium der Bundesländer erkundigen, ob ihr Abschluss anerkannt wird, oder ob sie eine Anerkennungsprüfung ablegen müssen. Bei ausländischen Studierenden wird geprüft, ob ihre Vorbildung der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig ist. In dieser so genannten Feststellungsprüfung werden auch die deutschen Sprachkenntnisse unter die Lupe genommen. Über Sprachkurse und Kollegs zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung sowie über alle weiteren formalen Hürden informiert der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) oder das Goethe Institut.

Bei künstlerischen und gestalterischen Studiengängen ist eine besondere Eignungsprüfung Voraussetzung für die Studienzulassung. Diese umfasst in der Regel eine Mappe mit eigenen künstlerischen Arbeiten sowie eine Prüfung an der Hochschule. Einige Fachhochschulen verlangen von den Studierenden vor der Aufnahme des Studiums ein Praktikum im künstlerischen Bereich. Andere Fachhochschulen verzichten beim Nachweis besonderer künstlerischer Begabung und guter Allgemeinbildung auf weitere Zulassungsvoraussetzungen. Je nach Studiengang und Hochschule gelten im künstlerischen Fachbereich unterschiedliche Bestimmungen, die Sie direkt beim Studentensekretariat der entsprechenden Hochschulen erfragen können. Die Eignungsprüfungen finden vor den herkömmlichen Bewerbungsfristen statt. Deshalb sollten Sie die Informationen über Termine und die Arbeitsmappe mindestens ein Jahr vor dem geplanten Studienbeginn einholen.

Wer an den Fachhochschulen des Landes Baden-Württemberg ein wirtschaftwissenschaftliches Studium anstrebt, muss unter Umständen mit einem "fachspezifischen Studierfähigkeitstest" rechnen. Ihre Bewerbung zum Test muss bis zum 15. Januar bei der Zentralen Koordinierungsstelle für die Durchführung des Studierfähigkeitstests an der Fachhochschule Pforzheim, Tiefenbronnerstraße 65, 75175 Pforzheim eingegangen sein.

Für bestimmte, vorzugsweise technische Studiengänge benötigen Sie an manchen Fachhochschulen ein Vorpraktikum. Die Dauer des Vorpraktikums - es kann bis zu zwölf Monaten betragen - ist abhängig von der Fachrichtung und der Fachhochschule. Falls Sie eine einschlägige fachpraktische Ausbildung abgeschlossen haben, können Sie vom Vorpraktikum befreit werden. In besonderen Fällen kann das Vorpraktikum auch erst nach Studienbeginn in den Semesterferien absolviert werden. Weitere Sonderregelungen gibt es in den meisten Ländern für "besonders befähigte Berufstätige", die keine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife besitzen. Nähere Informationen erhalten Sie von den Kultus- und Wissenschaftsministerien oder den Senatsverwaltungen.

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