Ein Arbitrageur ist ein Begriff aus dem Bereich der Börse. Er bezeichnet jemanden (z. B. eine Bank), der Arbitrage betreibt. Arbitrage bezeichnet die Ausnutzung von Preis-, Kurs- und Zinsunterschieden, die im gleichen Zeitpunkt für ein und dasselbe Objekt an verschiedenen Handelsplätzen bestehen, durch Verbindung eines gleichzeitigen Kauf- und Verkaufsaktes. Die positive Differenz ist der Arbitragegewinn.
Arbitragegeschäfte existieren für Waren, Wertpapiere und Devisen. Die Arbitrage dient auch zum Kursausgleich. Unabdingbare Voraussetzungen für ein ertragreiches Arbitragegeschäft sind verlässliche, schnelle Informationsquellen, auf die der Arbitrageur rasch reagieren muss.
Das Wort »Arbitrage« ist dem französischen »arbitraire« entlehnt, und dieses aus dem Lateinischen: »Arbiter« bedeutet Augenzeuge, Mitwisser, Beobachter.