Bei dem Begriff Köllmer handelt es sich um eine ältere Berufsbezeichnung. Köllmer waren um das 16. Jahrhundert Freibauern, die mit besonderen Vergünstigungen nach dem Kulmer Recht arbeiteten, dafür aber zu gewissen Werksdiensten verpflichtet waren. Benannt ist der Beruf nach dem Oberhof Kulm in Westpreußen.
Das Kulmer Recht (auch: Kulmisches Recht) ist ein mittelalterliches Stadt- und Landrecht. Es beruht auf der Kulmer Handfeste, die am 28. Dezember 1233 vom Hochmeister des Dt. Ordens erlassen wurde und zunächst das Magdeburger Stadtrecht in Kulm einführte. Sein Geltungsbereich dehnte sich allmählich über den größten Teil des Ordenslandes, später auch auf viele polnische Städte aus.
Die Schöffen des Kulmer Oberhofs waren für Danzig, Königsberg und andere Städte im Kulmer Land zuständig. Der dreizehnjährige Städtekrieg (1454-1466) nahm ihm die Stellung des Oberhofs. In Ostpreußen galt das Kulmer Recht bis 1620, in Westpreußen bis zur Einführung des Preußischen Allgemeinen Landrechts 1794, in Danzig noch bis 1857.