Wenn die schönsten Wochen des Jahres kommen und wir ans Meer, auf die Berge, Hauptsache: in die Sonne fahren, dann verschwenden wir keinen Gedanken daran, dass die Bezeichnung für diese »Auszeit« eigentlich ein Privileg aus aristokratischen Kreisen ist. Urlaub, das Lieblingswort jedes Arbeitnehmers, hatte mit Strandkorb, Ausschlafen und »Seele baumeln lassen« ursprünglich nichts zu tun.
Das althochdeutsche Wort »urloub«, das seit dem 8. Jahrhundert in Gebrauch ist, bedeutete schlicht »Erlaubnis«. Damit war die Genehmigung gemeint, sich entfernen, sich verabschieden zu dürfen. In den Heldenepen des Mittelalters bittet der formbewusste Ritter ergebenst um »Urlaub«, wenn er seinen Herrn oder eine hoch stehende Dame verlassen will. Das war so Brauch - ein Ausdruck von Adel! Und der Ritter reiste in der Regel auch nicht zur Entspannung an irgendeinen Teutonengrill, sondern kam seinen Berufspflichten als wackerer Kämpfer und Botschafter nach, um den Ruhm des Herrscherhauses zu mehren.
Erst die gesellschaftlichen Veränderungen der Neuzeit führten dazu, dass das Wort in Dienst- und Arbeitsverhältnissen angewandt wurde. Seitdem bezieht es sich auf die vorübergehende, vom Dienstherrn genehmigte Befreiung von einer bezahlten Anstellung. Schon Goethe gebrauchte »Urlaub« in diesem Sinn: »Ich genieße nun in meinem Haus den völligsten Urlaub!«
Wenn wir unseren Urlaub antreten, nutzen wir also die »Erlaubnis« unseres Arbeitgebers, für eine Weile auszuspannen: Das Wort ist aus der Welt der Pfalzen und Burgen ins neuzeitliche Arbeitsrecht hinabgestiegen. Aber das kann uns ja am Strand, auf Bergesgipfeln oder daheim in Balkonien nur recht sein.