Abrogation

Herkunft
aus lat. abrogatio, Gen. -onis, „Abschaffung, Aufhebung eines Gesetzes“, zu lat. abrogare „abschaffen, aufheben“, aus lat. ab „weg“ und lat. rogare „beantragen“ (z. B. ein Gesetz) (lat.)

Bedeutung

  1. Abschaffung, Aufhebung (eines Gesetzes), Zurücknahme (eines Auftrages)