Apanage

Herkunft
frz. apanage „Jahresgehalt (eines Fürsten), angemessener Unterhalt“, aus mlat. apanagium „Unterstützung aus dem fürstlichen Erbe für Familienmitglieder des Fürsten“, zu mlat. appanare „unterstützen, ausstatten“, eigtl. „mit Brot versehen“, aus lat. ap– (in Zus. vor p für ad) „zu hin“ und lat. panis „Brot“ (frz.)

Bedeutung

  1. Unterhalt nicht regierender Angehöriger eines regierenden Fürsten