Assertion
- Herkunft
- aus lat. assertio, Gen. -onis, „Behauptung“, eigtl. „die (juristische) Behauptung, dass jmd. ein freier Mensch sei“, zu lat. asserere „jmdm. oder sich zueignen“, als juristischer Terminus „durch Auflegen der Hand für frei oder unfrei erklären, einem Stand (dem der Freien oder Unfreien) hinzufügen“, aus lat. as– (in Zus. vor s für ad) „zu hin“ und lat. serere „fügen, knüpfen, verknüpfen“ (lat.)
Bedeutung
Behauptung, Feststellung