bescheiden

Herkunft
mhd. bescheiden ist eine Weiterbildung zu scheiden „trennen“; das Verb trug erst die Bedeutung „zuweisen, bestimmen“ und war zunächst in der Rechtssprache geläufig; die Wortbedeutung entwickelte sich außerdem über „belehren, unterrichten“ zu „sich begnügen“; aus diesem Sinn entstand unter Bedeutungseinfluss von lat. discretio die heutige adjektivische Bedeutung (mhd.)

Bedeutungen

  1. jemandem etwas mitteilen, zuteilen

  2. genügsam, anspruchslos